Es ist nie eine angenehme Situation, Schulden zu haben, aber es ist auch sehr unangenehm, eine Schuld einzutreiben, wenn der Schuldner sich weigert, zu zahlen. In diesem Artikel informieren wir Sie darüber, wie Sie eine Forderung in Polen eintreiben können, unabhängig davon, ob sich der Schuldner in Polen oder im Ausland befindet. Dazu gehören rechtliche Verfahren, benötigte Dokumente und Informationen zur Auswahl des Inkassounternehmens. Außerdem werden wir in einem Folgeartikel beschreiben, wie Inkassobüros arbeiten.

Gründe für die Vollstreckung der Forderung
Um die Schulden in Polen einzutreiben, müssen Sie ein rechtsgültiges Dokument vorlegen. Dies ist je nach Herkunft der Schuld unterschiedlich.
Schulden aus dem Ausland
Es gibt zwei Dokumente, die in Polen als legitimer Grund für die Eintreibung von Schulden gelten.
Europäischer Zahlungsbefehl (Europejski nakaz zaplaty)
Der Europäische Zahlungsbefehl funktioniert nur, wenn sich der Schuldner und der Gläubiger in verschiedenen EU-Ländern befinden. Er ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, unbestrittene Zahlungen auf einfache Weise zu vollstrecken. Wenn sich der Schuldner in Polen befindet, sollten die meisten Fälle von einem polnischen Gericht bearbeitet werden, aber es gibt zahlreiche Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel.
Der Europäische Vollstreckungstitel (EEO)
Der Europäische Vollstreckungstitel (EVT) ist eine Methode zur Vollstreckung ausländischer Urteile innerhalb der Europäischen Union, ohne dass ein Zwischenverfahren erforderlich ist. Er kann in der Regel problemlos bei einem Gericht außerhalb Polens erwirkt werden, und zwar in dem Land, in dem der Fall entschieden wurde. Mit dem EEO können Sie sich direkt an den Inkassobeauftragten in Polen wenden.
Schulden aus Polen
Vollstreckungstitel (tytul egzekucyjny)
Es ist einfacher, wenn Sie ein in Polen ausgestelltes Dokument haben, das bestätigt, dass Ihnen jemand Geld schuldet. Diese Dokumente werden als Vollstreckungstitel betrachtet:
- eine endgültige oder sofort vollstreckbare gerichtliche Entscheidung,
- eine rechtskräftige oder sofort vollstreckbare Entscheidung eines Gerichtsvollziehers,
- eine Entscheidung eines Schiedsgerichts oder einen vor einem solchen Gericht geschlossenen Vergleich,
- andere Entscheidungen, Vergleiche und Handlungen, die nach dem Gesetz im Wege der Zwangsvollstreckung vollstreckbar sind
Vollstreckungstitel (tytul wykonawczy)
Bevor Sie mit dem Vollstreckungstitel fortfahren, sollte er vom Gericht für vollstreckbar erklärt werden. Das bedeutet, dass die Vollstreckung gegen den Schuldner zulässig ist. Die Erklärung wird vom Gericht oder dem Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers oder von Amts wegen ausgestellt.
Inkassobüro
Nachdem Sie einen Vollstreckungstitel erhalten haben, können Sie sich nun an das Büro des Inkassobüros – komornik sadowy – wenden. Im Allgemeinen können Sie das Inkassobüro selbst auswählen, aber es gibt einige Einschränkungen.
Territoriale Grenzen
In der Regel kann ein Gläubiger einen Inkassobeauftragten aus dem Bezirk des Berufungsgerichts auswählen, der dem Wohnsitz des Schuldners entspricht. Wenn Sie einen anderen Inkassobeauftragten wählen möchten, vergewissern Sie sich, dass er auch Fälle bearbeiten darf, die nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Diese Informationen finden Sie auf der Website des Berufungsgerichts. Auf jeder Website des Berufungsgerichts finden Sie eine Liste der Inkassobüros – suchen Sie im Menü nach „Komornicy“. Dann suchen Sie nach „przyjmowania przez komornika spraw z wyboru“. Wenn Sie dies in den Informationen über ein Schuldnerbüro finden, bedeutet dies, dass es keine Fälle von außerhalb seines Bezirks bearbeiten kann.
Ausgeführte Waren
Wenn die Zwangsvollstreckung in eine Immobilie durchgeführt wird, können Sie nur den Inkassobeauftragten im Bezirk des Berufungsgerichts wählen, in dem die Immobilie liegt.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wo Sie einen Inkassounternehmer suchen sollen, suchen Sie auf dieser Website.